NM/VM

NM Niederschwellige Massnahmen

Schülerinnen und Schüler, welche in einem oder mehreren Fächern die Grundanforderungen der vom Lehrplan abgeleiteten Lernziele deutlich nicht erreichen (in der Regel während mindestens zwei Semestern), kann eine niederschwellige sonderpädagogische Massnahme in Form von Unterstützung durch die schulische Heilpädagogin/den schulischen Heilpädagogen (SHP) gewährt werden. Diese Massnahme soll ermöglichen, dass die betroffenen Schülerinnen und Schüler ihrer Entwicklung entsprechend gefördert werden. Die NM kann vorübergehend oder dauerhaft gewährt werden (vgl. Kommentar zu Art. 86 Abs.1 SchR) und wird regelmässig überprüft.

VM Verstärkte Massnahmen

Die VM richten sich an Kinder oder Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bildungsbedürfnissen, bedingt durch eine Behinderung. Sie werden durch das Standardisierte Abklärungsverfahren (SAV) und anhand der vom SoA festgelegten Kriterien durch die Abklärungsstelle ermittelt. Sie zeichnen sich aus durch: lange Dauer, anhaltende Intensität, hoher Spezialisierungsgrad der Beteiligten sowie einschneidende Konsequenzen auf den Lebenslauf und das soziale Umfeld des Kindes oder Jugendlichen.

Für die Gewährung von verstärkten Massnahmen ist das Sonderschulinspektorat zuständig.

Für alle Schülerinnen und Schüler mit verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen wird ein Förderplan erstellt.

Die angepassten Lernziele im fachlichen Bereich und/oder in den überfachlichen Kompetenzen sind im Schulzeugnis insofern ersichtlich, dass ein Lernbericht die fachlichen Kompetenzen aufzeigt.

Was ist der Unterschied zu den niederschwelligen sonderpädagogischen Massnahmen (NM)?

NM zeichnen sich durch eine begrenzte Dauer und geringe Intensität aus. Sie sind einer Klasse oder einer Schülerin/einem Schüler zugeteilt, wenn die Schwierigkeiten mit einer bestimmten Lern- oder Entwicklungsbehinderung zusammenhängen, die von einer Fachperson bescheinigt wurde und/oder wenn die Schülerin oder der Schüler die Erwartungen des Lehrplanes 21 zwei Semester lang nicht erfüllt. Es ist die Verantwortung der Schuldirektion, die NM zu analysieren und zu verteilen.