Die Verstärkten Massnahmen dienen als Unterstützung, wenn Ihr Kind infolge einer Behinderung Anrecht auf IV-Sonderschulmassnahmen hat.
Darunter fallen Kinder mit einer Sehbehinderung, Hörbehinderung, körperlicher Behinderung, geistigen Behinderung oder mit massiven Verhaltensauffälligkeiten.
Formen der Unterstützung:
- Während 4-6 Lektionen pro Woche arbeitet die Heilpädagogin im Kindergarten oder in der Regelklasse mit Ihrem Kind.
- Die individuelle Förderung findet im Einzelunterricht, in kleinen Gruppen oder in der Klasse statt.
Auskünfte erteilt die Schuldirektion oder der zuständige Schulinspektor